Bitte beachten Sie die Rauchwarnmelderpflicht in Bayern.
Seit Januar 2013 ist es in Bayern Pflicht, neue Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten.
Bis Ende 2017 müssen alle bestehenden Wohnungen mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet sein.
Ich bin als "Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676" zertifiziert.
Ich biete eine fachgerechte Installation und Wartung an.
Kreisbaugenossenschaft Ostalb eG
Maiergasse 13
73433 Aalen
Telefon: 07361 9772-0
Fax: 07361 9772-45
E-Mail Adresse: info@kreisbau-ostalb.de
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